Aufgaben und Zuständigkeiten der Bildungskommission
Die Bildungskommission ist unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Gemeinderates für die Ausgestaltung des kommunalen Volksschulangebots zuständig.
Die Kompetenzen, Aufgaben und Zuständigkeiten der Bildungskommission sind in einer Verordnung festgehalten.
Der Bildungskommission obliegen folgende Aufgaben:
- Sie legt die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebots auf Antrag der Schulleitung fest.
- Sie bereitet den Leistungsauftrag zuhanden des Gemeinderates vor.
- Sie genehmigt von der Schulleitung erstellte Grundlagenkonzepte.
- Sie genehmigt das Leitbild und das Jahresprogramm der Schule.
- Sie wählt die Schulleitung.
- Sie überprüft die Tätigkeit der Schulleitung und die Qualität der Aufgabenerfüllung.
- Sie nimmt weitere von der Gemeinde übertragene Aufgaben wahr.
- Sie sorgt für die eigene Aus- und Weiterbildung.
Präsidentin
Monserrat Thalmann, 041 979 02 50
Vize-Präsident
Andreas Bucher, 041 979 14 11
Schulverwalter
Markus Kunz, 041 979 11 84
Aktuarin
Madeleine Juon, 041 921 28 13
Mitglieder
Yolanda Kuoni, 041 979 15 04
Sandra Stadelmann, 041 979 00 31
Schulleitung
Klaus Kleeb, 041 979 16 87