Schultransport

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. In der Gemeinde Hergiswil b. W. ist klar geregelt, wie die Lernenden in die Schule kommen: Lernende innerhalb des Schulgebietes Dorf haben den Schulweg zu Fuss zurückzulegen (Wegweiser Kreuzstiege bis Sonnmatt). Die Lernenden ausserhalb dieses Gebietes melden an, wenn sie das Velo, Mofa oder Kleinmotorrad benutzen. Für das Parkieren der Fahrzeuge erstellt die Schulleitung einen Plan, da die Anzahl Parkplätze begrenzt ist. 

Die Gemeinde muss nur dann Massnahmen ergreifen, wenn der Schulweg für das einzelne Kind nicht zumutbar ist. Die Zumutbarkeit des Schulweges hängt von verschiedenen Kriterien ab. Sie sind in einer Verordnung beschrieben.

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